"Selbsttestpflicht" für den Präsenzunterricht
Aufgrund der Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 23.03.2021 und 07.04.2021 und der entsprechenden Anpassungen in der 12. BayIfSMV ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts an den Nachweis eines –schriftlichen oder elektronischen –negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft.
Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schülerinnen und Schüler können das Testergebnis eines auf eigene Veranlassung bei einem von medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule durchgeführten PCR-Tests oder POC-Antigen-Schnelltests in der Schule vorlegen.
- Schülerinnen und Schüler können an der Schule unter Aufsicht Selbsttests durchführen.
Zu beachten ist, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis eines negativen Testergebnisses nicht ausreicht.
Bei der Verarbeitung der Daten bezüglich der Testergebnisse gelten folgende Datenschutzbestimmungen: Datenschutzhinweise (Stand 7.6.21).
- letzte Aktualisierung am Dienstag, 22. Juni 2021 08:20